Aufgabe der Integrierten Leitstelle

Die Integrierte Leitstelle hat die Aufgabe im zugeordneten Leitstellenbereich die Feuerwehralarmierung und die Leitstellenunterstützung für den Rettungsdienst sicherzustellen. Weiterhin dient die Integrierte Leitstelle als erstalarmierende Stelle und als Unterstützung im rückwärtigen Dienst für den Katastrophenschutz.

 

Zu den Grundfunktionen der Integrierten Leitstelle gehören:

  • Meldungsaufnahme
  • Einsatzmitteldisposition nach Alarmplänen
  • Unterstützung während der laufenden Einsätze (Information, Nachdispositionen)
  • Nachalarmierungen und ergänzende Unterstützung
  • Organisieren überörtlicher und überregionaler Hilfeleistungen
  • Logistische Ergänzung für den örtlichen Einsatz

  

Die Entscheidungen und Führungsansprüche im Feuerwehrdienst verbleiben bei der örtlichen Einsatzleitung.